Garagen sind praktische Abstellräume – zumindest denken das viele Menschen. Doch rechtlich gibt es einige Vorgaben, die die Nutzung einer Garage einschränken. Ob im Einfamilienhaus oder in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses: Die Frage, was genau in einer Garage abgestellt oder gelagert werden darf, sorgt immer wieder für Unsicherheiten. Darf der Rasenmäher in die Tiefgarage? Muss dort zwingend ein Auto stehen? In diesem Beitrag klären wir auf, was erlaubt ist – und was nicht.

Die Garagenverordnung: Zweckbindung und Regeln

Die Nutzung einer Garage ist in Deutschland durch die sogenannte Garagenverordnung geregelt. Diese Verordnung unterscheidet sich je nach Bundesland, legt aber generell fest, dass eine Garage vorrangig dem Abstellen eines Fahrzeugs dient. Die Zweckbindung bedeutet, dass sie nicht als Lagerraum oder Werkstatt zweckentfremdet werden darf. In der Praxis bedeutet das: Wer seine Garage mit Möbeln, Werkzeugen oder anderen Dingen vollstellt und das Auto stattdessen draußen parkt, verstößt gegen die Vorgaben.

Tiefgarage im Mehrfamilienhaus – welche Regeln gelten?

In Tiefgaragen gibt es oft zusätzliche Regelungen durch die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft. Diese können in einer Hausordnung oder Teilungserklärung festgehalten sein. Häufig ist hier klar geregelt, dass nur Fahrzeuge und damit zusammenhängende Gegenstände (wie Autoreifen) oder Fahrradträger abgestellt werden dürfen. Ein Rasenmäher, der mit Benzin betrieben wird, gilt als Brandgefahr und ist daher in vielen Tiefgaragen nicht erlaubt. Auch das Lagern von größeren Gegenständen kann problematisch sein, wenn es Rettungswege blockiert oder die Nutzung der Stellplätze einschränkt.

Einzelgarage am Einfamilienhaus – mehr Freiheiten?

Anders sieht es bei einer Einzelgarage am eigenen Haus aus. Hier hat man in der Regel mehr Freiheiten, sofern es keine kommunalen oder baurechtlichen Einschränkungen gibt. Dennoch gilt auch hier die Zweckbindung der Garage. Das bedeutet, dass ein Auto oder Motorrad Platz haben muss und die Garage nicht ausschließlich als Abstellraum genutzt werden darf.

Wer dennoch Werkzeuge, Gartengeräte oder Ähnliches in seiner Garage unterbringen möchte, sollte darauf achten, dass sie gut organisiert und sicher verstaut sind. Brandgefährliche Stoffe wie Benzinkanister, Propangasflaschen oder große Mengen an Farben und Lacken sind in Garagen meist untersagt, da sie ein erhebliches Risiko darstellen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, bestimmte Gegenstände in einem Keller unterzubringen, sofern dort genügend Platz vorhanden ist.

Was darf in die Garage? Eine Übersicht

Erlaubt:
✅ Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Roller, Fahrrad)
✅ Zubehör wie Reifen, Wagenheber, Autopflegeprodukte
✅ Kleinteile, sofern sie keinen Rettungsweg versperren

Problematisch oder verboten:
❌ Brennbare Materialien wie Benzinkanister oder Gasflaschen
❌ Möbel oder größere Gegenstände, die das Auto verdrängen
❌ Werkstatt- oder Hobbyraum ohne behördliche Genehmigung

Alternative Lagermöglichkeiten für Garage & Co.

Wer Dinge wie Rasenmäher, Werkzeuge oder Gartenzubehör sicher verstauen möchte, ohne gegen die Garagenverordnung zu verstoßen, kann auf alternative Lagermöglichkeiten ausweichen. Ein gut organisierter Keller kann beispielsweise eine sichere und erlaubte Lösung sein. Zudem bieten Gartenhäuser oder Schuppen eine gute Möglichkeit, größere Gegenstände unterzubringen. Wer ein Carport besitzt, kann auch über abschließbare Schränke oder Kisten nachdenken, um wichtige Dinge wettergeschützt zu verstauen.

Muss ein Auto in der Garage stehen?

Ob ein Auto tatsächlich in der Garage stehen muss, hängt von den baurechtlichen Vorschriften ab. In manchen Fällen gibt es eine sogenannte Stellplatzpflicht, die besagt, dass ein Grundstück eine bestimmte Anzahl an Parkmöglichkeiten nachweisen muss. Ist die Garage in den Bauvorgaben als Stellplatz deklariert, kann das Ordnungsamt einschreiten, wenn sie zweckentfremdet wird. In der Praxis kommt es allerdings selten zu Kontrollen, es sei denn, es gibt Beschwerden von Nachbarn oder Mitbewohnern.

Fazit: Garage ist nicht gleich Lagerraum

Auch wenn Garagen praktisch erscheinen, um dort alles Mögliche abzustellen, ist ihre Nutzung rechtlich klar geregelt. In einer Tiefgarage gelten meist noch strengere Vorschriften als bei einer Einzelgarage. Der Rasenmäher kann in einer privaten Garage am Haus möglicherweise Platz finden, in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses jedoch eher nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bei der Hausverwaltung oder Gemeinde informieren. So lassen sich Ärger und mögliche Strafen vermeiden.

Für die richtige Lagerung von Autoreifen bietet sich oft auch ein Keller an. Wer weitere Informationen zu diesem Thema sucht, findet hilfreiche Tipps im Artikel Autoreifen.

Von Petra

Ern. -Beratung, Feng Shui, Astrologie, äther. Öle, Autorin