Früher waren Keller wahre Schatzkammern des Haushalts. Omas selbstgemachte Marmelade stand in ordentlich beschrifteten Gläsern auf Holzregalen, daneben ein Sack voller Äpfel, der mit seinem süßen Duft den Raum erfüllte. Kartoffeln wurden in kühlen Ecken aufbewahrt, Kohlen für den Winter die dann für wohlige Wärme sorgten – und manchmal fanden sich zwischen all dem auch alte Spielsachen oder Opa’s längst vergessene Werkzeuge. Heute sind Kellerräume eher eine praktische Abstellfläche für Dinge, die in der Wohnung keinen Platz finden. Doch nicht alles darf dort gelagert werden. Besonders sicherheitsrelevante Vorschriften können das Abstellen bestimmter Gegenstände verbieten. Ein besonders kritischer Fall: Ein Mieter stellte seine Autoreifen direkt neben einer Gastherme ab – ein klarer Sicherheitsverstoß. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? In diesem Artikel klären wir, welche Gegenstände im Keller gelagert werden dürfen, welche verboten sind und welche Vorschriften es zu beachten gilt.

Was ist im Keller erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Mieter im eigenen Kellerabteil persönliche Gegenstände lagern, solange sie keine Gefahr darstellen und den Gebrauch des Kellers nicht beeinträchtigen. Dazu gehören:

  • Möbel und Haushaltsgegenstände: Alte Regale, Stühle oder Kisten mit Dekorationen dürfen problemlos gelagert werden.
  • Winter- oder Sommerreifen: Solange keine Sicherheitsgefahr besteht, ist die Lagerung möglich. Hier sind jedoch bestimmte Regeln zu beachten (siehe Artikel zu Autoreifen im Keller).
  • Sportgeräte: Fahrräder, Skier oder andere sperrige Sportartikel dürfen untergebracht werden, wenn sie nicht in gemeinschaftlichen Kellerräumen verboten sind.
  • Akten und Bücher: Diese können bedenkenlos in trockenen Kellern gelagert werden, sollten aber vor Feuchtigkeit geschützt sein.
  • Werkzeug und Heimwerkerbedarf: Bohrmaschinen, Schraubenzieher, Nägel und andere Heimwerkerutensilien sind meist unproblematisch, sofern sie ordentlich verstaut sind.
  • Kleidung und Textilien: Winterjacken oder selten getragene Kleidung können im Keller aufbewahrt werden, sollten jedoch in luftdichten Boxen oder Vakuumbeuteln vor Feuchtigkeit und Motten geschützt sein.

Was ist verboten oder kritisch?

Nicht alles, was sich verstauen lässt, darf im Keller aufbewahrt werden. Bestimmte Gegenstände bergen Gefahren oder sind aus versicherungsrechtlichen Gründen problematisch:

  • Gefährliche oder brennbare Stoffe: Benzin, Öl, Gasflaschen oder Farben und Lacke sind leicht entzündlich und gehören nicht in den Keller.
  • Lebensmittel: Vor allem verderbliche Lebensmittel können Schimmel oder Ungeziefer anlocken.
  • Elektronische Geräte in Betrieb: Waschmaschinen oder Gefrierschränke dürfen nur dann im Keller betrieben werden, wenn es vom Vermieter erlaubt wurde.
  • Autoreifen in Gemeinschaftsräumen: Reifen sollten nicht ungesichert oder in Nähe von Heizungsanlagen und Gasthermen lagern, da sie im Brandfall toxische Gase entwickeln können.
  • Müll oder Sperrgut: Der Keller ist kein Müllablageplatz. Defekte oder sperrige Gegenstände müssen fachgerecht entsorgt werden.
  • Feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände: Wichtige Dokumente, empfindliche Elektrogeräte oder Gemälde sollten nicht im Keller gelagert werden, da Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen Schäden verursachen können.
  • Tiere: Der Keller ist kein geeigneter Ort für die Haltung von Tieren. Auch das vorübergehende Abstellen von Kleintiergehegen oder Vogelkäfigen ist nicht gestattet.

Sicherheit im Keller

Neben der Frage, was gelagert werden darf, spielt auch das Thema Sicherheit eine große Rolle. Hier einige wichtige Hinweise:

  • Brandschutz beachten: Entzündliche Materialien sollten vermieden werden. Auch zu viele Kartons oder Holzregale können eine Brandlast darstellen.
  • Fluchtwege freihalten: In vielen Mietshäusern führen Kellerflure zu Notausgängen. Diese dürfen nicht durch abgestellte Gegenstände blockiert werden.
  • Lüftung sicherstellen: Besonders in feuchten Kellern kann schlechte Belüftung zu Schimmelbildung führen. Offene Lüftungsschlitze oder Fenster sollten nicht versperrt werden.
  • Versicherungsschutz prüfen: Manche Hausratversicherungen schließen Kellerinhalte nur mit einer bestimmten Klausel ein. Es lohnt sich, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.
  • Diebstahlschutz bedenken: Der Keller ist oft ein beliebtes Ziel für Einbrecher. Wertsachen sollten daher nicht ungeschützt gelagert werden. Abschließbare Gitterboxen oder spezielle Keller-Vorhängeschlösser bieten zusätzlichen Schutz.

Regelungen beachten

Die Hausordnung oder der Mietvertrag können zusätzliche Einschränkungen enthalten. Wer unsicher ist, sollte beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachfragen. Verstößt ein Mieter gegen die Vorgaben, droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung.

In einigen Fällen gibt es auch behördliche Vorschriften, die eine bestimmte Nutzung des Kellers regeln. Beispielsweise können lokale Bauvorschriften vorschreiben, welche Art von Heizanlagen oder Lüftungssystemen in Kellerräumen installiert sein müssen. Es lohnt sich, sich über regionale Bestimmungen zu informieren.

Was tun, wenn der Nachbar verbotene Dinge im Keller lagert?

Solltest du feststellen, dass ein Nachbar gefährliche oder verbotene Gegenstände im Keller lagert, solltest du zunächst das Gespräch suchen. Oftmals ist sich derjenige gar nicht bewusst, dass er gegen Vorschriften verstößt. Falls keine Einsicht besteht oder es sich um eine ernsthafte Gefährdung handelt, kann der Vermieter oder die Hausverwaltung eingeschaltet werden. In extremen Fällen, etwa bei der Lagerung hochentzündlicher Materialien, kann auch die Feuerwehr oder das Ordnungsamt informiert werden.

Fazit

Der Mietshauskeller ist ein praktischer Lagerraum, doch nicht alles darf dort abgestellt werden. Während Möbel, Akten oder Sportgeräte erlaubt sind, stellen brennbare Stoffe, Lebensmittel oder ungesicherte Autoreifen eine Gefahr dar. Ein Blick in die Hausordnung und eine rücksichtsvolle Nutzung sorgen für ein harmonisches Miteinander und verhindern Sicherheitsrisiken. Wer sich an die Regeln hält, kann seinen Keller optimal nutzen, ohne sich oder andere in Gefahr zu bringen.

Von Petra

Ern. -Beratung, Feng Shui, Astrologie, äther. Öle, Autorin

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