Der Dachboden meiner Kindheit – und die Realität von heute
Als Kind war der Dachboden meiner Großmutter für mich ein magischer Ort. Jedes Mal, wenn ich sie besuchte, zog es mich nach oben, wo zwischen alten Koffern, verblichenen Fotoalben und geheimnisvollen Kisten die Vergangenheit schlummerte. Alte Kleider gab es auch zum sich verkleiden und eine geheimnisvolle alte Truhe in denen sie die ersten Burda Modehefte für ihre Näharbeiten sammelte. Die Abseite hinter der Dachschräge meiner Oma war mein persönlicher Abenteuerspielplatz – ein verborgenes Reich voller Überraschungen. Doch wer heute einen Dachboden in einem Mietshaus betritt, wird meist ernüchtert: kahle Wände, leere Räume oder ein paar ordentlich gestapelte Kartons oder Plastikbehälter. Das ist dann die ordentliche Variante. Gibt natürlich auch die Variante bei der der ganze Platz zugemüllt ist. Ah und oft wurde da auch die Wäsche aufgehängt da es recht luftig war und wir spielten zwischen den großen Bettlaken verstecken.
Heute ist was man auf einer Bühne – wie der Dachboden in manchen Regionen auch genannt wird – tatsächlich lagern darf, rechtlich klar geregelt.
Erlaubt oder verboten? Das solltest du wissen
Dachböden in Mietshäusern gehören meist zum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, dass sie allen Mietern zur Verfügung stehen oder explizit bestimmten Wohnungen zugeordnet sind. Bevor du also Kartons und Möbel nach oben schleppst, solltest du Folgendes beachten:
Was ist erlaubt?
✅ Persönliche Gegenstände wie Kisten mit Kleidung, Bücher oder Haushaltsgegenstände ✅ Leichtes Mobiliar wie Stühle oder kleine Regale ✅ Saisonale Dekoration (z. B. Weihnachts- oder Osterdeko) ✅ Gut verpackte und gekennzeichnete Kartons mit Dingen, die nicht feuchtigkeitsempfindlich sind
Was ist verboten?
❌ Entflammbare oder gefährliche Stoffe wie Benzin, Farben, Lösungsmittel ❌ Lebensmittel oder verderbliche Waren – Mäuse und Insekten lassen grüßen ❌ Große Möbelstücke, wenn sie Fluchtwege versperren ❌ Schwere Lasten, die die Dachbodenkonstruktion überfordern könnten
Besonders problematisch sind nicht genehmigte Umbauten, etwa das Verlegen eines Teppichs oder das Aufstellen größerer Schränke. Auch wenn dein Dachboden wie geschaffen für ein kleines privates Atelier oder einen Hobbyraum erscheint – ohne Zustimmung des Vermieters solltest du dich darauf nicht einlassen.
Und was ist mit der Abseite?
In älteren Häusern findet man sie oft noch: die sogenannte Abseite hinter der Dachschräge. Auch hier gilt: Solange keine Gefahr durch zu viel Gewicht oder brennbare Materialien entsteht, kannst du dort Dinge verstauen, die du selten brauchst. Ideal sind leichte Gegenstände wie Reisetaschen oder gut verpackte Saisonkleidung. Bedenke jedoch, dass Abseiten schlecht belüftet sind – Feuchtigkeit und Schimmel können hier leicht entstehen.
Fazit: Lieber nachfragen als später Ärger bekommen
Der Dachboden ist längst nicht mehr der mystische Ort vergangener Zeiten, an dem alte Schätze ruhen. In einem Mietshaus sind klare Regeln zu beachten, damit es nicht zu Streitigkeiten oder gar Schäden kommt. Bevor du dort etwas lagerst, lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag oder eine Nachfrage beim Vermieter. Falls der Dachboden ungeeignet ist, gibt es oft eine Alternative: den Keller. Hier erfährst du, was du im Keller eines Mietshauses lagern darfst und was nicht.
Ob Dachboden oder Keller – mit der richtigen Nutzung bleibt das Mietverhältnis entspannt und deine Erinnerungen an kindliche Abenteuer zwischen alten Koffern und geheimnisvollen Ecken bleiben ungetrübt.